Neuigkeiten zur Radarstrahlenproblematik

Krank durch Radarstrahlen - Geschädigten soll geholfen werden

Der Deutsche Bundestag will mit einer Stiftung helfen - "endlich"!

Auf Initiative des Herrn Verteidigungs-Staatssekretärs Christian Schmidt wurde der Gedanke einer Stiftung in den Bundestag eingebracht und mit großer Mehrheit verabschiedet. Ausdrücklich "Danke, Herr Staatssekretär Schmidt."

Der Deutsche BundeswehrVerband hofft nun auf eine zügige Einrichtung. Uneingeschränkt befürwortet er, dass der Ehrenvorsitzende und ehemalige Bundesvorsitzende des DBwV, Oberst a.D. Bernhardt Gertz, als Ombudsmann eingesetzt werden soll. Wir sind froh, dass dieser Weg nun möglich ist, ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Vielleicht wird daraus auch ein großer Schritt. Die Zeit drängt.

Dann plötzlich eine aktuelle Geschichte: Beim Öffnen meines Posteingangs eine dringende Mail einer Kameradschaft. Wir betreuen einen Kameraden der erst kürzlich erkrankt ist. Was sollen wir tun?

Mailverkehr mit der Kameradschaft. Der Betroffene ist bereit zu einem Kontakt. Ein Besuch wird abgesprochen und terminiert. Erst kürzlich im Ruhestand, ereilt den Kameraden das Schicksal. Nach Aussage der behandelnden Ärzte lässt die Erkrankung darauf schließen, das Radarstrahlen der Auslöser sind. Welchen langen Weg der Anerkennung muss dieser Kamerad nun gehen?

Warum dieser Bericht? Schädigungen durch Radarstrahlen sind auch heute noch aktuell, wie obiges Beispiel zeigt. Auch darum ist die Einrichtung der Stiftung für radargeschädigte Soldaten so dringend notwendig.

Zusammen mit dem Bund zur Unterstützung radargeschädigter Soldaten (BzUR) wird der Deutsche BundeswehrVerband dem Kameraden und seiner Familie zur Seite stehen.

Rolf Meyer
Quelle:Die Bundeswehr, Seite 44, www.dbwv.de

21.01.2012
Frohe Weihnachten

Weihnachtzeit - Sie gibt uns die Zeit über das vergangene Jahr mit seinen Höhen und Tiefen nachzudenken. Erinnern wir uns an die erfolgreich verlaufenen Dinge und schöpfen daraus neuen Mut für unsere gemeinsame Sache.

Ich wünschen allen Mitgliedern und Besuchern unserer Website ein frohes Weihnachtsfest, viel Glück, Gesundheit und für das kommende Jahr viel Erfolg bei der Regelung wichtiger Dinge.

Ihr Walter Mämpel

24.12.2011
Radaropfer fordern Entschädigung

Sie möchten den Beitrag noch einmal sehen, dann hier klicken!

20.12.2011
Hauptmann a.D. Rolf Meyer und Hauptmann a.D. und Stabshauptmann d.R. Albrecht Kiesner u. A. berichten im Magazin Des Deutschen BundeswehrVerbandes 12/2011 auf Seite: 38

….."Unsere Kameraden, die durch ihre Arbeit an Radargeräten geschädigt wurden und keine Entschädigung erhalten haben, können durch die geplante Stiftung einen Hoffnungsschimmer erhalten. Auch wenn dies möglicherweise nur der berühmte Tropfen auf den heißen Stein ist, es ist ein Anfang. Wir, Ihr Deutscher Bundeswehr Verband, werden dabei genau hinsehen, was sich daraus entwickelt. Mit unserem Ehrenvorsitzenden, Oberst a.D. Bernhard Gertz, haben wir aber auch einen kompetenten Anwalt für die Belange dieser Kameraden in dieser Stiftung ….".

10.12.2011

Bericht des DBwV im Magazin Des Deutschen BundeswehrVerbandes 12/2011 auf Seite 9:

Radargeschädigte:
Eine Stiftung ist in Sicht


Auch im jahrzehntelangen Ringen um die Ansprüche Radargeschädigter zeichnet sich eine Lösung ab. Stets hat der Deutsche BundeswehrVerband all jenen zur Seite gestanden, die im Dienst mit Geräten zu tun hatten, die schädliche Strahlung absonderten. Viele, die an Radargeräten der Bundeswehr und der ehemaligen NVA gearbeitet haben, trugen schwere gesundheitliche Schäden davon. Einige sind gestorben, viele leiden nach wie vor an den Folgen der Strahlung. Wenn es um Wiedergutmachung ging, war der Bund mehr als zurückhaltend. Zur Selbsthilfe gründeten Betroffene den Bund zur Unterstützung Radargeschädigter. Ihm hat der Deutsche BundeswehrVerband stets helfend zur Seite gestanden. Den Verbandsmitgliedern hat er Rechtsschutz gewährt, wenn sie vor Gericht für ihre versorgungsrechtliche Anerkennung stritten. Von Anfang an hat der Verband sich für eine Stiftungslösung stark gemacht.
Nun ist eine solche Stiftung in greifbare Nähe gerückt, nicht zuletzt dank der Hilfe von Verteidigungsstaatsekretär Christian Schmidt. Der Bundestag hat beschlossen, die Einrichtung einer Stiftung prüfen zu lassen. Bald sollte den Betroffenen schneller und unkomplizierter geholfen werden können. Der frühere DBwVBundesvorsitzende, Oberst a.D. Bernhard Gertz, hat sich bereiterklärt, als Ombudsmann zu fungieren.

09.12.2011
Durch Radar geschädigt?

Von Kind an Opfer Dieter Neumann gaben die Ärzte kaum Chancen. Er kam mit Missbildungen zur Welt. Sein Vater war in einer Radaranlage starker Strahlung ausgesetzt. Der Sohn kämpft um Entschädigung. Von Josef Karg, Augsburger Allgemeine......Hier Klicken.

07.12.2011
Heinz Dankenbring rückt Entschädigungen für Nachkommen in den Fokus

Das Leid der Kinder und Enkel. Bericht in der Allgäuer Zeitung Kaufbeuren. Hier Klicken.

22.11.2011
Genschäden durch ionisierende Strahlung von Waffensystemen

Wie wir alle Wissen haben einigen unserer Kameraden durch Strahlung Erbgutschäden erlitten. Die Bundeswehrverwaltung erkennt diese Schädigungen nicht an. Heinz Dankembring hat diese Problematik Abgeordneten des Bayerischen Landtags vorgestellt und mit ihnen diskutiert.

Das Ergebnis war eine Besprechung im Bayerischen Landtag unter Leitung von Herrn Staatssekretär Markus Sackmann des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit Sozialordnung, Familie und Frauen und Teilnehmern von 4 Fraktionen des Bayerischen Landtags. Fraktionsübergreifend wurde dabei vereinbart, dass Herr Sackmann sich dieser Angelegenheit annimmt.

Erste Ergebnisse können Sie in folgenden Briefen nachlesen. Brief an die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag Frau Gerda Hasselfeldt, MdB (hier klicken) und an den Parlamentarischen Staatssekretär Christian Schmidt, Bundesministerium der Verteidigung, MdB (hier klicken).

15.11.2011
Gesetzentwurf des Bundeskabinetts

Liebe Mitglieder,

nun wissen wir radargeschädigten ehemaligen Soldaten, was wir von der Politik bezüglich einer Entschädigungsregelung noch erwarten können. Das Bundeskabinett hat es letzte Woche der Öffentlichkeit in einem Gesetzentwurf mitgeteilt. In Zukunft sollen verletzte Bundeswehrangehörige oder Hinterbliebene von getöteten Soldaten besser entschädigt werden. Diese Neuregelung begrüßen wir sehr, kritisieren diese aber, weil sie gegen das Prinzip der Gleichbehandlung einer Berufsgruppe verstößt und erst dann eine Entschädigung vorsieht, wenn die Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 % gemindert ist. Wir verstehen nicht, warum die strahlenkranken Soldaten und deren Hinterbliebenen offensichtlich von dieser neuen Regelung ausgeschlossen werden. Gibt es einen Unterschied in der Erwerbsminderung von verstrahlten Soldaten und den Soldaten, die während eines Auslandseinsatzes seelisch oder körperlich verletzt werden?

Die Fraktion der SPD mit ihrem Antrag “ Ausgleich für Radargeschädigte der Bundeswehr und der ehemaligen NVA voranbringen“ und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit ihrem Antrag “Umfassende Entschädigung für Radarstrahlenopfer der Bundeswehr und der ehemaligen NVA“ haben uns eine Lösung der Radarstrahlenproblematik in Aussicht gestellt. Welche Forderungen beantragt wurden, können Sie unter www.bzur.de / Berichte nachlesen. Wir können uns nicht erklären, warum das Kabinett und die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen unterschiedliche Auffassungen in der Regelung von Gesundheitsschäden der Soldaten vertreten. Eine Erklärung wäre hilfreich, damit wir unsere Mitglieder darüber informieren können.

Wir freuen uns darüber, dass der Bundeswehrverband Nachbesserungen anmahnt. In der Mitteldeutschen Zeitung forderte der Verbandsvorsitzende Oberst Ulrich Kirsch beispielsweise Erleichterungen für den Nachweis von Traumatisierungen. Wie wichtig diese Forderung ist, erleben wir Strahlengeschädigten seit Jahrzehnten bei der Anerkennung strahleninduzierter Schädigungen durch die Bundeswehr.

Was ist Ihre Meinung zu diesem Thema? Sprechen Sie doch einfach Ihre Bundestagsabgeordneten auf dieses Thema an.

Grüße

Walter Mämpel Heinz Dankenbring

13.09.2011
Neue Erkenntnisse über elektromagnetische Felder

Die Bundeswehr und die Gerichte lehnen Versorgungsanträge ab (außer bei Linsentrübung), wenn Schädigungen durch elektromagnetische Felder (EMF) geltend gemacht werden, die von Radargeräten der Bundeswehr ausgegangen sind. Generell geht man davon aus, dass kein Wirkmechanismus der Hochfrequenzstrahlung (HF-Strahlung) bekannt sei, der auf Zellen wirkt. Dies ist offensichtlich nicht mehr haltbar, wie neueste Studien (Diagnose-Funk, Schweiz) zeigen.

Die Radarkommission beschreibt im Radarbericht die Erkenntnisse über EMF, die bis zum Jahr 2003 als wissenschaftliche Lehrmeinung veröffentlich wurden und empfiehlt auf Seite 132: "Nach dem heutigen Stand der Wissenschaft kann nur die Wärmewirkung der HF-Strahlung als möglicher Schädigungsmechanismus als hinreichend gesichert angesehen werden. Bei hohen Leistungsflussdichten kann es zu einer Trübung der Augenlinse (Katarakt) kommen".
Diese Erkenntnisse bildeten die Grundlage für Qualifizierungen und Empfehlungen durch die Radarkommission, die noch heute von der Bundeswehr und von Gerichten in der Beweisführung verwendet werden und zu Ablehnungen der Versorgungsanträge der Bundeswehrangehörigen führen. Außer Katarakt wird keine Erkrankung anerkannt, die durch EMF verursacht wurde. Damals war schon bekannt, dass Radargeräte typische Quellen hochenergetischer, gepulster EMF sind und Effekte und Schäden nicht nur auf Wärme zurückzuführen sind. Im Zusammenhang mit dem Waffensystems Hawk wurde 1986 die Existenz von nicht-thermischen Effekten auf biologisches Gewebe und Gesundheitsschäden (Hochschule der Bundeswehr München) beschrieben.

Auch ab 2003 wurde intensiv geforscht und ständig wissenschaftliche Studien über EMF veröffentlicht. Die neuesten Forschungsergebnisse können nicht mehr in den Radarbericht einfließen, weil es die Radarkommission leider nicht mehr gibt. Jedoch wird heute immer noch in der Beweisführung über Schädigungen durch EMF die bis 2003 bekannte wissenschaftliche Lehrmeinung und die Empfehlung der Radarkommission angewendet. Das BMVg hat die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse über EMF nicht fortgeschrieben oder fortschreiben und in die Bearbeitung und Entscheidung der Versorgungsverfahren einfließen lassen.

Die neuesten Studien (Diagnose-Funk, Schweiz) beschreiben toxische Effekte und Wirkmechanismen der Gebiete Spermien-Schädigung, Krebsentstehung, Immunsystem, Nervensystem, Herz- und Kreislaufsystem, Tinnitus und oxidativer Stress. Unter oxidativer Stress versteht man die Generierung freier Radikaler durch EMF. Neue Erkenntnisse liegen über nicht-thermische Effekte und deren Wirkmechanismen vor.

Sobald wir die organisatorischen Schwierigkeiten des BzUR überwunden haben, werden wir uns erneut und verstärkt der EMF und dem Schädigungspotential zuwenden. Das Problem Schäden durch Radar-EMF und additive Effekte durch Röntgenstrahlung, radioaktive Strahlung und HF-Strahlung wurde bis heute nicht abschließend geklärt.

Wenn Sie schon jetzt Informationen hierüber benötigen, dann finden Sie diese unter

www.info.diagnose-funk.org und www.mobilfunkstudie.org.

Unter www.mobilfunkstudien.org finden Sie auch folgenden wichtigen Hinweis: " Studienliste: Mit dieser Studien-Auflistung, wird die Behauptung widerlegt, dass es keine Studien gibt, die gesundheitsbeeinträchtigende Effekte hochfrequenter Strahlung unterhalb von Grenzwerten zeigen..."

Wir hoffen, dass uns diese Neuigkeiten Jahrzehnte nach unserer Verstrahlung erweiterte Möglichkeiten der Beweisführung eröffnen.

Walter Mämpel     Heinz Dankenbring

29.08.2011
Neuer Vorstand des BzUR gewählt!

Liebe Mitglieder / innen im Bund zur Unterstützung Radargeschädigter
e.V.,

in der Mitgliederversammlung am 14. Mai 2011 haben mich die Mitglieder zum Vorsitzenden des BzUR gewählt. Vorausgegangen war der Verzicht unseres langjährigen Vorsitzenden Peter Rasch auf eine Wiederwahl.

Ich heiße Dietmar Glaner, geb. 1947, Berufssoldat d.R., wohne in Dohren im Emsland, verheiratet 3 Kindern und selbst geschädigt durch Radarstrahlen. Auch war ich bereits von 2005 bis 2009 stellvertretender Vorsitzender und Mitbegründer unseres BzUR. Desweiteren wurden in unser Vorstandsteam gewählt:
    stellvertretende Vorsitzende Frau Zubeida Petroschkat aus Hainburg,
    stellvertretender Vorsitzender Herr Heinz Dankenbring aus Kaufbeuren,
    stellvertretender Vorsitzender Herr Walter Mämpel aus Isernhagen,
    Kassenwart Herr Josef Wiesner aus Weinböhla.

Ich bin wie mein Vorstandsteam davon überzeugt, dass es mit unserem BzUR weitergehen muss Eine Auslösung darf es nicht geben, dazu sind noch zu viele unterschiedliche Bereiche der Radarproblematik nicht gelöst. Wir stellen uns dieser neuen Aufgabe und bitten um etwas Geduld, bis wir die organisatorische Übergabe / Übernahme korrekt gemeistert haben. Wir wollen für die Zukunft die Vorstandstätigkeit transparent und informativer gestalten. Dazu werden wir einen Infobrief und das Protokoll der Mitgliederversammlung möglichst schnell verschicken. Als eine erste organisatorische Maßnahme wurde unsere neue Postadresse eingerichtet:
    Bund zur Unterstützung Radargeschädigter e.V.
    Frau Zubeida Petroschkat
    Peterswälder Straße 44
    63512 Hainburg


Damit ist während meiner weiterführenden Wehrübungszeit in der Bundeswehr der Postverkehr unseres BzUR gewährleist.

Diese Infos wollte ich auch im Namen des Vorstandes unseren Mitgliedern vorab auf unserer Website www.bzur.de unter Aktuelles mitteilen, wohl wissend, dass nicht alle auf das Internet zugreifen können.

Bitte unterstützen Sie / Ihr uns bei der Arbeit für unseren BzUR und verzeiht uns eventuelle Anlaufschwierigkeiten bei der Vorstandstätigkeit.

Mit freundlichen Grüßen für den Vorstand

Dietmar Glaner

Am Sportplatz 6
49770 Dohren
Tel.: 05962 - 877 659
Fax: 05962 - 877 784


16.05.2011
Gespräch mit dem Deutschen Bundeswehr Verband!

...mehr


05.05.2011
Wie gefährlich ist Radioaktivität?

...mehr


28.04.2011
Anträge und Reden zur Radarstrahlenproblematik!

...mehr


14.04.2011
Umfassende Entschädigung für Radarstrahlenopfer der Bundeswehr und der ehemaligen NVA

Antrag...mehr


08.04.2011
Ausgleich für Radargeschädigte der Bundeswehr und der ehemaligen NVA voranbringen

Antrag...mehr


08.04.2011
Radarstrahlenproblematik im Parlament

Am kommenden Donnerstag, den 07.ß4.2011 wird im Deutschen Bundestag das Thema

"Ausgleich für Radargeschädigte"

behandelt.

Über den Inhalt und eventuelle Ergebnisse werden wir in der kommenden Woche berichten.

Heinz Dankenbring & Walter Mämpel
05.04.2011
Hohe Auszeichnung für Vorstandsmitglied Heinz Dankenbring

Der stellvertretender Vorsitzende des Bundes zur Unterstützung Radargeschädigter e.V. Heinz Dankenbring wurde von Bundespräsident Christian Wulff mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.

Diese hohe Auszeichnung wurde Heinz Dankenbring am 21. März 2011 im Bayerischen Finanzministerium in München persönlich vom Finanzstaatssekretär Franz Schierer (CSU) im Beisein von vielen Ehrengästen überreicht.

Heinz Dankenbring trat 1956 in die Luftwaffe der Bundeswehr ein und beendete seinen Wehrdienst 1989. Seine Gesundheit wurde während des Kalten Krieges in den 60er Jahren 20 Jahre lang durch Radarstrahlen schwer geschädigt. Er erkrankte u.a an Hautkrebs. Trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen setzte er sich dauerhaft und unermüdlich für seine geschädigten Kollegen, deren Hinterbliebenen und geschädigten Nahkommen ein. Er setzte begründete Forderungen nach einer Versorgung bei der Bundeswehr und Versorgungsämtern durch.

In jedem Einzelfall analysierte er äußerst komplexe strahlenrelevante Sachverhalte und wies unterstützt durch Sachverständige die Dosis-Wirkungsbeziehungen der Verstrahlung, deren Effekte auf das menschliche Gewebe und die dadurch induzierten Erkrankungen nach. Mit welchen Auswirkungen Radioaktivität auf den menschlichen Organismus wirkt, erfahren wir gerade durch den schrecklichen Reaktorunfall in Japan. Rückschläge durch die Verweigerungshaltung der Bundeswehrbehörden schwächten sein Vorbringen nicht, sondern spornten ihn stets an, mit neuer Kraft weiterzumachen. Er gab nie auf, sprach jedem Beschädigten Mut zu, wurde bei Verteidigungspolitikern, Bundeswehrbehörden und Versorgungsämtern vorstellig und organisierte für Strahlenkranke und Hinterbliebenen rechtlichen Beistand. Die rechtliche Beratung überlies er Rechtsanwalten.

Schon sehr früh erkannte er die Schwachstellen des Versorgungsprogramms der Bundeswehr, insbesondere die strikte Ablehnung von Versorgungen für strahleninduzierte nicht Krebserkrankungen. Als Vorstandsmitglied und politischer Sprecher des BzUR setzte er alle ihm zur Verfügung stehende Mittel ein, um die Verteidigungspolitik für dieses Thema zu sensibilisieren. Er baute ein Netzwerk auf, und öffnete damit politische Türen zur Wehrpolitik, dem Wehrbeauftragten, dem Bundesministerium der Verteidigung und zum ehemaligen Verteidigungsminister zu Guttenberg, der leider in dieser Funktion die Strahlenkranken nicht mehr direkt unterstützen kann. Darüber hinaus nutze er jede gebotene Möglichkeit, die Radarstrahlenproblematik einer breiten Öffentlichkeit bekanntzumachen. Er wusste stets wo Ressourcen erschlossen werden konnten, die er für die Sache der strahlenkranken Mitglieder und deren Hinterbliebenen einsetzen konnte. Viele Berichte über die Gefährdung durch radiotoxische Waffensystemen wurden durch seine Initiative erstellt. Er war keiner, der sich auf seine Erfolge ausruhte. Wenn andere ermüdet durch den langen Kampf aufgegeben hatten, definierte er die Ziele neu und trug diese vor.

In einem Gespräch wollten wir erfahren, was Heinz Dankenbring im stolzen Alten von nun bald 75 Jahren für seine Schutzbefohlenen noch erreichen will. Die Auflösung des BzUR sei für ihn kein Thema, weil die Auflösung gegen das Solidarprinzip verstoßen würde. Eine Gemeinschaft, deren Ziel es sei sich gegenseitig durch Aufbringung von Mitteln zu unterstützen, dürfe erst dann aufgelöst werden, wenn das gemeinsam gesteckte Ziel erreicht sei. Die bereits entschädigten Mitglieder dürften die noch um Entschädigung kämpfenden nicht im Stich lassen. Die nicht karzinogen Erkrankten Mitglieder müssen bezüglich der Versorgungsleistungen den an Krebs Erkrankten gleich gestellt werden. Der Verursacher der Strahlenschädigungen dürfe nicht die letzte Entscheidungsinstanz sein, sondern eine neutrale unabhängige Stelle. Die prozessrelevanten Auswirkungen der höchstrichterlichen Entscheidung durch das Bundessozialgericht Kassel müssten durch einen Fachanwalt analysiert werden, damit der BzUR allen davon betroffenen Mitgliedern Handlungsweisen für die zielgerichtete Abwendung von Schäden und für die Durchsetzung neu entstandener Forderungen zur Verfügung stellen kann. Auch die Aufklärung der Bestrahlung durch radiotoxische Waffensysteme sei noch nicht abgeschlossen. Der 2003 auf Basis der damaligen wissenschaftlichen Erkenntnisse veröffentlichte Radarbericht müsse entsprechend dem heutigen Wissen fortgeschrieben werden. Die Ergebnisse müssten in das Kompensationsprogramm und in die Entscheidungsfindung über Versorgungsanträge einfließen. Er führte weiter aus, dass der Vorstand des BzUR und der Arbeitskreis Dosimetrie und Aufklärung in den vergangenen Monaten weitere Informationen über die Radarstrahlenproblematik erschlossen habe. Vier umfangreiche Berichte seien erstellt worden, die sich mit den Auswirkungen und der Aufklärung der Radarstrahlenproblematik, der Sichtweise der Verteidigungspolitik, den Expositionsermittlungen an radiotoxischen Waffensystemen durch die Bundeswehr, der Gefährdung durch Radiumleuchtfarben und mit strahleninduzierten nichtkarzinogen Erkrankungen auseinandersetzten. Diese wichtigen Dokumente würden die Mitglieder des BzUR in der Durchsetzung von Versorgungsleistungen unterstützen. Sie sollten von Antragsteller den Stellen übergeben werden, die über Versorgungsleistungen entscheiden. Mit Nachdruck wies er darauf hin, dass die Strahlenkranken keine Opfer höherer Gewalt seien und um Almosen nachsuchen würden, sondern sie seien während der militärischen Berufsausübung durch ionisierende und nicht ionisierende Strahlung verunfallt worden. Sie hätten Anspruch auf dafür gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen, Schmerzensgeld und Entschädigung.

Wir freuen uns mit Hauptmann a.D. Heinz Dankenbring über seine hohe Auszeichnung und würden uns sehr darüber freuen, wenn es seine Gesundheit noch lange zuließe, uns wie bisher hilfreich zu unterstützen.

Walter Mämpel


25.03.2011
Gedanken und Fakten zur Radarstrahlenproblematik der Bundeswehr aus der Sicht der Verteidigungspolitik der 16. Wahlperiode des Bundestages!

Klicken Sie hier: Bericht

04.02.2011
Gedanken und Fakten zur Radarstrahlenproblematik finden sie unter Berichte!

Klicken Sie hier: Szenario Radarstrahlenproblematik

Vergleichen Sie den Inhalt dieser Kurzbeschreibung mit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Höger, Paul Schäfer (Köln), Kathrin Vogler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/3137 –
29.01.2011

Entschädigung und Versorgung für Strahlengeschädigte in den alten und neuen Bundesländern

Klicken Sie hier!
03.09.2010
Richard Grund
in der Abendschau des Bayerischen Fernsehens


Klicken Sie hier!
01.10.2010
Durch die Bürokraten-Hölle

So darf die Bundeswehr nicht mit ihren Veteranen umgehen.
Klicken Sie hier!
24.09.2010
Die reden - Wir sterben

Wie unsere Soldaten zu Opfern der deutschen Politik werden.

Mit einem Beitrag zur Radarstrahlenproblematik.
Klicken Sie hier!
16.09.2010
Ehemaliger Soldat verklagt Bundeswehr!

Klicken Sie hier auf Artikel

04.09.2010
Lösung unserer Denksportaufgabe, die wir am 15.06.2010 unter Aktuelles gestellt hatten. Hintergrund sind Anfragen von Mitglieder über die Aktivität von radioaktiven Leuchtfarben in Abhängigkeit von der Größe des Leuchtfarbenauftrags.

Aufgabe: Eine Einbuchtung auf dem Chassis eines elektronischen Bauteils eines Radargeräts ist 5 mm lang, 1 mm breit und 0,5 mm tief. Sie ist gestrichen voll mit einer radiumhaltigen Leuchtfarbe MA-120 mit einer Aktivität von 555 kBq pro Gramm Leuchtfarbe der Firma Buchler gefüllt.

                         

Berechnet werden sollen: Zur Lösung dieser Denksportaufgabe benötigen wir:
a. die Materialbestandteile der Leuchtfarbe,
b. die Materialbestandanteile der Leuchtfarbe und deren Dichten sowie
c. das Volumen der Einbuchtung.

Zu a: Eine Leuchtfarbe besteht im Wesentlichen aus einem Nuklid, in unserem Fall aus Radium-226, aus Zinksulfid und aus einem Bindemittel/Lack.

Zu b: Wir schätzen den Anteil des Bindemittels/Lack auf ca. 10%. Je weniger von diesem Material in der Leuchtfarbe vorhanden ist, umso höher ist die Leuchtstärke.

Den Anteil des Radiums erhalten wir über die Aktivität der Leuchtfarbe MA-120. Wir wissen, dass 1 Gramm Radium eine Aktivität von = 35 GBq hat. Wenn die Leuchtfarbe MA-120 eine Aktivität von 555 kBq/g hat, dann erhalten wir mit Anwendung des Dreisatzes
           1 g Radium entsprechen 37 GBg
           X g Radium entsprechen 555 kBq

           X = 1 g Radium * 555 kBq / 37 GBq = 555 * 103 / 3,7 * 1010
           = 150 * 10-7 = 15 µg.

Wir sehen, dass wir den Anteil des Radiums in der Leuchtfarbe vernachlässigen können. Der Anteil von Zinksulfid beträgt dann 90%. Das Ergebnis haben wir mit den Dichten in der Tabelle zusammengefasst. Die Dichten haben wir im Internet recherchiert. Für Bindemittel und Lacke nehmen wir den Höchstwert mit 1,4 g/cm3.

Material Dichte Anteil in %
Bindemittel/Lack
0,8 bis 1,4 g/cm3
1,4 g/cm3 10
Zinksulfid 4.01 g/cm3 90
Radium-226 5.5 g/cm3  

Mit diesen Werten können wir die Dichte der Leuchtfarbe berechnen. Wenn 10% Bindemittel/Lack in die Leuchtfarbe eingeht, dann beträgt der Anteil der Dichte

           pbin = 10% * 1,4 g/cm3 / 100% = 0,14 g/cm3.

Für Zinksulfid erhalten wir

           pzin = 90% * 4,01 g/cm3 / 100% = 3,61 g/cm3.

Und insgesamt: pLeuchtfarbe = pbin * pzin = 0,14 g/cm3 + 3,61 g/cm3 = 3, 75 g/cm3.

Zu c: Die Berechnung des Volumens der Einbuchtung bereitet kein Problem. Mit der Länge a = 5 mm, der Breite b = 1 mm und der Tiefe t = 0,5 mm errechnen wir

           V = a * b * t = 5 mm * 1 mm * 0,5 mm = 2,5 mm3 oder 0,0025 cm3

Nun können wir berechnen, wie viel Gramm Leuchtfarbe unter diesen Bedingungen in der Ausbuchtung vorhanden ist. Wir wenden die Formel

           V = Masse / Dichte = m / p

an und erhalten durch Umstellung nach m

           m = Volumen * Dichte = V * pLeuchtfarbe = 0,0025 cm3 * 3,75 g/ cm3 = 0,009375 g
                 oder 9,375 mg.

Mit diesem Ergebnis können wir die erste Frage beantworten.

Antwort 1: In die Ausbuchtung passen 0,009375 g Leuchtfarbe MA-120.

Wenn die Leuchtfarbe MA-120 eine Aktivität von 555 kBq pro Gramm hat, dann erhalten wir mit Anwendung des Dreisatzes
           555 kBq entsprechen 1 g Leuchtfarbe
                 X Bq entsprechen 0,009375 g Leuchtfarbe

           X = 0,009375 g * 555 kBq / 1 g = 5203 Bg = 5,2 kBq.

Mit diesem Ergebnis können wir die zweite Frage beantworten.

Antwort 2: Der Leuchtfleck in der Ausbuchtung hat eine Aktivität von 5,2 kBq.

Wir wünschen Ihnen beim Nachrechnen mit anderen Leuchtfleckgeometrien viel Freude.

Fragen und Anregungen bitte unter Forum.

Walter Mämpel
03.09.2010
Zum Urteil des BSG
Unter Aktuell vom 27.05.2010 hatten wir uns zum mündlich vorliegenden Urteil geäußert. Nun liegt das schriftliche Urteil des BSG Kassel vor. Ein juristischer Laie kann die Folgen, die auf bestimmte strahlenkranke Soldaten zukommen, kaum erfassen. Im Ergebnis bewirkt dieses Urteil nach Meinung des BzUR, dass die Radarstrahlenproblematik zu einer Radarstrahlenkatastrophe mutiert, bildlich gesprochen zu einem Strahlendrama in vier Akten.

Erster Akt: Strahlenunfallserie der Bundeswehr von 1956 bis 1976
Die Bundeswehr hat Soldaten und Zivilbedienstete 20 Jahre lang an toxischen Waffensystemen eingesetzt, die gesundheitsschädigende Röntgenstrahlung, radioaktive Strahlung und Hochfrequenzstrahlung emittierten. Bestrahlt wurden tausende von Soldaten und Zivilbedienstete der Bundeswehr. Obwohl die Strahlungen und die von diesen ausgehenden Schädigungen der Gesundheit bekannt waren, wurden die Einsätze ohne Warnungen, ohne Belehrungen, ohne Beachtung der Vorschriften der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung angeordnet. Befehl und Gehorsam folgend, führten die Soldaten die Einsatzanweisungen aus. Die Expositionsverhältnisse wurden nicht dokumentiert. Die strahlenmedizinische Betreuung der Strahlenkranken hat die Bundeswehr unterlassen. Dadurch wird die heutige Versorgungsregelung außerordentlich erschwert. Die Folgen dieser nicht nachvollziehbaren Nachlässigkeiten sind durch Strahlung verursachte akute Körperverletzungen in Form von Primärschädigungen der Zellen, Organe und Gewebe der Bestrahlten. Der Selbstschutz war ausgeschlossen, weil Warnungen vor der Strahlung nicht stattfanden und die Bestrahlten über keine Sinnesorgane verfügen, welche ihnen die Körperschädigungen anzeigten. Aus diesen Primärschädigungen entwickelten sich im Laufe der Jahre während und nach der Bestrahlung (Latenzzeit) Krebserkrankungen mit Todesfolgen, chronische Strahlenerkrankungen mit dauerhaften Einschränkungen der Lebensqualität.

Zweiter Akt: Aufklärung der Strahlenunfallserie von 1976 bis 2003
Dieser Akt startet 1976 mit einer Notfalluntersuchung im Marinearsenal in Wilhelmshaven. Untersucht wurden u.A. zwei Todesfälle. Die gewonnenen Erkenntnisse über Strahlung an Waffensystemen wurden von der Bundeswehrbehörde nur halbherzig zur Aufklärung der Strahlenunfälle eingesetzt. Weder eine umfassende, bundeswehrweite medizinische Untersuchung der Strahlenkranken noch eine gebotene Kohortenstudien, wie von Belgien erstellt, wurden durchgeführt. Mit der Folge, dass den Strahlenkranken im dritten Akt des Strahlendramas die Beweislast aufgebürdet wurde. Es kommt noch schlimmer. Denn die strahlenkranken Soldaten wurden ohne Dokumentation der Expositionsverhältnisse und Strahlenerkrankungen in das Zivilleben entlassen. Die Militärärzte übergaben die Strahlenkranken Soldaten der Zivilmedizin ohne Entlassungsuntersuchungen und ohne Dokumentation der Expositionsverhältnisse und ihrer gesundheitlichen Schädigungen.

Eine von der Bundeswehrbehörde in Gang gesetzte retrospektive Expositionsermittlung lieferte nur globale Daten und bezüglich radioaktiver Strahlung nicht objektive Expositionsdaten, die in vielen Fällen auf den Einzelfall angewendet undifferenzierte Ergebnisse lieferten. Die von Verteidigungsminister Scharping versprochene großzügige Lösung mündete in einer Empfehlung durch die Politik, die ca. 80% der Verstrahlten von einer Kompensation ausschließt.

Dieser Akt kennzeichnet nach 20 Jahren Bestrahlung eine 27 Jahre andauernde Aufklärung durch die Bundeswehrbehörde mit wenig Erfolg. Mehr war auch nicht zu erwarten, wenn eine Behörde Strahlenunfälle aufklären soll, die sie zu verantworten hat.

Dritter Akt: Regelung der Versorgungsansprüche der Strahlenkranken ab 2003 bis heute
Die Strahlenkranken Berufs- und Zeitsoldaten stellten Wehrdienstbeschädigungsanträge (WDB-Anträge) an die zuständigen Versorgungsbehörden. Die Bundeswehrbehörden prüften und entschieden über die WDB-Anträge und ebenfalls über die Widersprüche gegen Antragsablehnungen. Mit Rechtsbehelfsbelehrungen wiesen die Bundeswehrbehörden die Strahlenkranken auf den Klageweg hin. Die Strahlenkranken vertrauten ihrem ehemaligen Dienstherrn, der offensichtlich im Rahmen der Fürsorgepflicht handelte und verklagten die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch die Bundeswehrbehörde. Die Sozialgerichte nahmen die Klagen an und führten die Prozesse durch.

Das BSG Kassel hat per Urteil dieser seit Jahren angewendeten Regelung in Teilen widersprochen und bestimmt, dass bei Strahlenerkrankungen von Berufs- und Zeitsoldaten, die nach der Wehrdienstzeit auftraten, nicht die Bundeswehrbehörde sondern das Versorgungsamt zu verklagen ist. Die Sozialgerichtsbarkeit muss das Urteil des BSG nun umsetzen. Die konsequente Umsetzung wird die Strahlenkranken psychisch und physisch zusätzlich stark belasten. Ihr Leidensweg wird dadurch u.U. um Jahre verlängert und notwendige Versorgungsleistungen werden ihnen um weitere Jahre verweigert werden, wenn juristisches Handeln nicht durch menschliches Handeln kompensiert werden kann. Nicht die Strahlenkranken haben dies zu vertreten, sondern die Bundeswehrbehörde, die Versorgungsämter und die Sozialgerichtsbarkeit haben Paragraphen des Soldatenversorgungs-gesetzes offensichtlich falsch ausgelegt. Warum so verfahren wurde, sollte kurzfristig und konsequent aufgeklärt werden.

Die Bundeswehrbehörde hat sich offensichtlich im Gegensatz zur Auffassung des BSG zusätzlich zur Aufklärung der Strahlenunfälle alle Rechte und Kompetenzen hinsichtlich der Versorgungsregelungen angeeignet. Denn sie hat sich in Anwendung der Rechtsbehelfsbelehrungen von den Strahlenkranken ohne Widerspruch verklagen lassen. Die zuständigen Versorgungsämter haben dies ebenfalls ohne Einwand akzeptiert. Und die Sozialgerichtsbarkeit hat die Klagen ohne Widerspruch angenommen. Damit war bisher die Bundeswehrbehörde jahrelang imstande, auch beim Gerichtgeschehen aktiv und effizient mitzuwirken. Alle Kompetenzen lagen in der Hand der Bundeswehrbehörde. Sie ist verantwortlich für die Strahlenunfälle, hatte die Verantwortung für die Aufklärung der Strahlenunfallserie, entscheidet über WDB-Anträge und über Widersprüche, prüft und beurteilt die Klageschriften, bestimmt und stellt ihre eigenen Gutachter und entscheidet über Berufungen und Revisionen.

Dieser Akt ist offensichtlich gekennzeichnet durch eine Amtsanmaßung der staatlichen Bundeswehrbehörde. Sie hat sich als Verursacher nicht nur die Rechte der Aufklärung gesichert, sondern auch die Entscheidung über die Versorgung der von ihr verstrahlten Soldaten. Ein einmaliger Fall in einem Rechtsstaat. Das BSG hat diese Handlungsweise durch Urteil nun untersagt.

Vierter Akt: Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit 2010
Dieser vierte Akt beschreibt die möglichen Folgen, die sich aus dem BSG-Urteil für die Strahlenkranken ergeben könnten. Die Sozialgerichte fangen an und übertragen die Klagen der Strahlenkranken einem anderen Senat. Die von den Klägern während der Verfahren gestellten Beweisanträge dürften unzulässig sein, zumindest als unzulässig erklärt werden, wenn noch keine Antwort der Bundeswehrbehörde eingegangen ist. Die Prozesse werden ohne oder mit Urteil beendet oder ruhend gestellt. Dies alles mutet man den strahlenkranken Soldaten vor folgendem Hintergrund zu. Sie wurden in jungen Jahren im Zeitraum von 1956 bis 1976 und in Einzelfällen noch danach verstrahlt. Ihre Gesundheit wurde dadurch nachhaltig geschädigt. Ihrem Dienstherrn Bundeswehr war ihre Verstrahlung und Schädigung bekannt. Ihre Fürsorgepflicht gegenüber ihren Soldaten und der Familien hat sie 46 Jahre lang nicht wahrgenommen. Die Soldaten, die sich für die Landesverteidigung eingesetzt haben, wurden hilflos ihrem Schicksal überlassen. Seit Jahren kämpfen die strahlenkranken Soldaten um die Anerkennung ihrer berechtigten Versorgungsansprüche. Von der Bundeswehrbehörde, die die Verstrahlung nicht verhindert hat, werden sie durch jahrelang andauernde Gerichtsinstanzen gejagt. Nach jahrzehntelangem Warten auf Gerechtigkeit warten sie im hohen Alter auf ein gerechtes Gerichtsurteil. Kurz vor diesem Ziel muss ihnen ihr Sozialgericht mitteilen, dass sie offensichtlich die falsche Partei verklagt haben. Nämlich anstelle des zuständigen Versorgungsamtes die Bundeswehrbehörde. Diese juristische Fehlleistung wurde von Juristen des Verteidigungsministeriums nicht verhindert, warum auch? Sie haben wahrscheinlich ihrer Abwehrhaltung gegenüber Strahlenkranken mehr Aufmerksamkeit geschenkt als den Paragraphen des SVG, welche die Versorgung ehemaliger Berufs- und Zeitsoldaten regelt.

Um weiteren Schaden schnell abwenden zu können, erwarten die Strahlenkranken Soldaten, dass ihre Fragen zu diesem Thema zügig und umfassend von den verantwortlichen Behörden beantwortet werden. Natürlich auch, damit sie sich auf die Veränderungen mit ihren Rechtsbeiständen vorbereiten und einstellen können.
Es sollte unbedingt vermieden werden, dass die Strahlenkranken in ihrem hohen Alter weitere Jahre auf eine gerechte Behandlung ihrer Versorgungsansprüche und auf eine Entscheidung warten müssen. Denn viele werden dies nicht mehr erleben. Ein strahlenkranker Soldat, der 1958 mit 22 Jahren seinen Militärdienst bei der Bundeswehr angetreten hat, ist heute 74 Jahre alt.

Existiert eine Lösung dieses Problems?
Im Akt 1 wurde ausgeführt, dass durch die Strahlung akute Körperverletzungen in Form von Primärschädigungen der Zellen, Organe und Gewebe der Soldaten verursacht wurden. Die Soldaten konnten diese Schädigungen nicht wahrnehmen, weil ihr Körper nicht über Sinnesorgane verfügte, welche die Primärschädigungen anzeigten. Aus diesen Primärschädigungen entwickelten sich im Laufe der Jahre während und nach der Bestrahlung (Latenzzeit) Krebserkrankungen mit Todesfolgen, chronische Strahlenerkrankungen mit dauerhaften Einschränkungen der Lebensqualität. Damit steht eindeutig fest, dass die Ursachen der Erkrankungen auf die Bestrahlung während der Bundesehrzeit zurückzuführen sind. Dieser Tatbestand trifft für alle ehemaligen strahlenkranken Berufs- und Zeitsoldaten zu.

Wir erlauben uns, unsere Volksvertreter insgesamt und insbesondere die Führungspersönlichkeiten der Wehrpolitik zu fragen: Wie lange wollen sie den Strahlenkranken dieses Strahlendrama in vier Akten noch zumuten und was werden sie unternehmen, damit die strahlenkranken Soldaten nicht etwas ausbaden müssen, was ihr ehemaliger Diensther versäumt hat, sachgerecht, fachgerecht und juristisch zu regeln und zu entscheiden?

Bund zur Unterstützung Radargeschädigter e.V.
24.08.2010
Schon geringe Strahlung gefährdet das Herz
Das mit der Dosis auch das Strahlenrisiko für nichtkarzinogene Erkrankungen zunimmt,haben Mathematiker in einer Untersuchung festgestellt. ...mehr
22.06.2010
Radioaktivität in historischem Material und Bauten der Schweizer Armee
Wenn Sie einen Eindruck darüber gewinnen möchten, wie die Schweizer Armee mit Radioaktivität und Waffensystemen umgeht, dann klicken Sie auf Radioaktiviät. Von Interesse ist auch der Beitrag über die schädigende Wirkung von Radon.
18.06.2010
Denksportaufgabe Leuchtfarbe
Eine Einbuchtung auf dem Chassis eines elektronischen Bauteils mit den Ausmaßen a x b x t mit

a = 5 mm Länge
b = 1 mm Breite
t = 0,5 mm Tiefe = Schichtdicke der Leuchtfarbe

ist gestrichen voll mit einer radiumhaltigen Leuchtfarbe der Leuchtstärke des Typs MA-120 (Aktivität von 0,555 MBq/g) der Firma Buchler gefüllt.

Frage 1: Wie viel Gramm Leuchtfarbe sind in der Einbuchtung vorhanden?
Frage 2: Welche Aktivität in Bq geht von diesem Leuchtfarbenfleck aus?

Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Lösung dieser Aufgabe und Beantwortung der Fragen. Auch Abschätzungen sind willkommen.
Schreiben Sie Ihre Lösung in unser Forum!
15.06.2010
Wehrbeauftragter lehnt Stiftung für Opfer ab.
Bericht in der Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) vom 28.05.2010. Der neue Wehrbeauftragte des Bundestages Helmut Königshaus teilte der HAZ mit: Ihre Meinung zu diesen Theman? Benutzen Sie unser Forum!
30.05.2010
Unser Vorstandsmitglied und politischer Sprecher des Bunde zur Unterstützung Radargeschädigter e.V. (BzUR) Heinz Dankenbring hat in zwei Gesprächen mit Politikern offene Probleme der Radarstrahlenproblematik vorgetragen. Das erste Gespräch fand in München mit Generalsekretär Alexander Dobrindt (CSU) und das zweite im April 2010 in Berlin mit dem Staatssekretär im BMVg Christian Schmidt (CSU) statt. Weil beide Gespräche ohne konkrete Ergebnisse verlaufen sind, hat sich Heinz Dankenbring an Verteidigungsminister Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) gewandt und diesen um ein Gespräch gebeten. Über das Ergebnis werden wir berichten.
27.05.2010
Urteil BSG Kassel: Das Urteil des BSG vom 29.04.2010 wird die Radarstrahlenproblematik juristisch beeinflussen. Wenn uns das schriftliche Urteil des BSG Kassel vorliegt, dann werden wir diese Angelegenheit weiter verfolgen und über Auswirkungen auf anhängige und abgechlossene Klagen berichten. Es scheint jedoch sinnvoll zu sein, laufende Verfahren dahingehend zu beobachten, welche Partei Änderungsanträge mit Bezug auf das BGS-Urteil stellt und welche Einflüsse diese Änderungsanträge auf den Fortgang der Verfahren haben. Siehe auch Forum Bericht vom 14.09.2008 auf Seite 7. In diesem Sinn gutes Gelingen.
26.05.2010
Wir haben auf unserer Startseite am linken Rand den Link Berichte und den Link Aktuelles geschaltet. Unter dem Link Berichte werden Dokumente und umfangreiche Darstellungen veröffentlicht. Ein Bericht ist schon platziert.
Der Link Aktuelles verzweigt zu dieser Seite. Auf dieser Seite werden wir zukünftig über unsere Aktivitäten und Neuigkeiten berichten.
25.05.2010








© 2010 BzUR